Creative Commons Lizenzen - Teil 2
Im zweiten Teil der Serie zu Creative Commons Lizenzen geht es um die Lizenz selbst - was ist sie, was zeichnet sie aus? Im ersten Teil hatten wir zusammen mit den Autoren des Beitrages im Sammelband zur ‘Knowledge extended‘ die Notwendigkeit der Rechtssicherheit auch für Open Access Publikationen beschrieben und die Forderungen an diese erläutert.
Publikationen unter einer Creative Commons Lizenz sind Open Access (OA) konform, da sie jedem die Vervielfältigung und Verbreitung erlaubt. Es kommen weitere Rechte dazu (etwa das Recht der öffentlichen Aufführung, oder das Recht der kommerziellen Verwertung und Verbreitung von Derivaten), aber auch Pflichten, z.B. den Urheber zu nennen. Dies hat in angemessener Weise zu geschehen, also z.B. über einen Link auf das Dokument oder über die Nennung der Fundstelle. Es können aber auch Institutionen oder Projekte wie Wikis angegeben werden. Insgesamt bietet Creative Commons sechs Lizenzvarianten. Sie sind endgültig, d.h. einmal abgetretene Rechte können nachträglich nicht mehr eingefordert werden.
Das Praktische zuerst: unter www.creativecommons.org/license können mit wenigen Clicks die entsprechenden Lizenzierungsvarianten generiert werden. Auch sind die entsprechenden Metadaten im gleichen Arbeitsgang angelegt, ebenso wird das länderspezifische Urheberrecht berücksichtigt. Meist wird dies als HTML-Fragment geliefert und kann so leicht in eine Webseite eingebaut werden.
Der Nutzer erhält damit nicht nur Metadaten (interessant im Hinblick auf das kommende Semantic Web), sondern auch eine Erläuterung der Lizenzierungsform und einen einwandfreien juristischen Text.
Ergänzt sollte ein solches Werk mit einer eindeutigen Identität der Urheberschaft, also mit einer digitalen Signatur. Dadurch ließe sich auch feststellen, inwiefern das vorliegende Dokument unversehrt (also ganz und unverändert) ist und wann es erstellt wurde.
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June 17th, 2006 at 7:30 pm
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