Creative Commons Lizenzen - Teil 1
Ein weiterer Beitrag im Rahmen der ‘Knowledge extended‘, den ich hier rezensieren möchte, stammt von Jochen Brüning und Rainer Kuhlen und behandelt die Lizenzierung von Open Access Dokumenten unter Creative Commons. In einer zweiteiligen Serie habe ich zum Status Quo von Open Access, zu gängigen Open Access Geschäftsmodellen und zu möglichen Strategien zur Optimierung von Open Access rezensiert.
Creative Commons Lizenzen spielten in dieser ersten Serie schon eine kleine Nebenrolle, die beiden Autoren dieses Beitrages (unter dem Titel: ‘Creative Commons-Lizenzen für Open Access -Dokumente’ veröffentlicht) widmen sich aber dieser immer mehr an Bedeutung gewinnenden Lizenzierungsart hauptsächlich. In zwei Teilen möchte ich deren Beitrag zusammenfassen: im 1. Teil werde ich über die Problematik des Urheberrechts schreiben und somit das ‘Warum?’ der Creative Commons Lizenzen aufklären. Im 2. Teil geht es um die Creative Commons Lizenzierung selbst.
Ausgangspunkt der Argumentation von Brüning und Kuhlen ist das derzeitige Selbstverständnis, dass Wissen als geistiges Eigentum und somit auch explizit und rechtlich betrachtet als Eigentum im materiellen Sinne zu sehen ist. Es ist Praxis, den gängigen (monetären) Interessensausgleich zwischen Autoren, Rechteverwertern (Verlagen z.B.) und Nutzern als ‘gerecht und fair’ zu akzeptieren.
Gegner dieser Ansicht argumentieren allerdings, dass dieses Konzept nicht nur für die weitere Forschung und Entwicklung hinderlich sei, sondern auch wissens-geschichtlich auf schwachen Argumentationsbeinen steht: das Wissen, welches einige als ihres durch das Urheberrecht sichern, ist auf der Basis von Wissen, dass viele Generationen zuvor erarbeitet haben, entstanden. Daher sei die Forderung nach Aufrechterhaltung dieser älteren Praxis - Open Access - nur konsequent.
Open Access ist aber mitnichten ein rechtsfreier Raum, sondern werden durch das jeweils länderspezifische Urheberrecht festgelegt. Das heißt, dass Open Access Lizenzen wie Creative Commons Bestandteil des Urheberrechts sind und nicht außerhalb dessen stehen. Creative Commons Lizenzen zu vergeben muss stets im Hinblick auf das geltende Urheberrecht geschehen und jene Verwertungs- und Nutzungsrechte weitergeben, die es im Sinne des Open Access Gedankens tun möchte: den möglichen und kostenfreien Zugang zu Publikationen aller Art zu ermöglichen.

Eine Lizenz für Open Access muss jedoch bestimmte Kriterien erfüllen. Dies geschieht jedoch in den wenigsten Fällen. Brüning und Kuhlen formulieren daher 4 Forderungen an die Ausformung von Open Access Lizenzen:
- die Rechte und Pflichten, die aus einer Lizenzierung entstehen, müssen auch dem juristischen Laien klar vermittelt werden
- der Lizenztext hat rechtlich einwandfrei formuliert zu sein
- der Lizenztext sollte auch von Maschinen gelesen werden können (Metadaten)
- Metadaten müssen der Publikation beigefügt und gemäß dem Dublin Core Standard erfasst sein




Jun 17th, 2006 at 7:28 pm
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