MBI Blog

Creative Commons Lizenzen – Teil 1

Posted on | February 21, 2006 | 1 Comment

Ein weiterer Beitrag im Rahmen der ‘Knowledge extended‘, den ich hier rezensieren möchte, stammt von Jochen Brüning und Rainer Kuhlen und behandelt die Lizenzierung von Open Access Dokumenten unter Creative Commons. In einer zweiteiligen Serie habe ich zum Status Quo von Open Access, zu gängigen Open Access Geschäftsmodellen und zu möglichen Strategien zur Optimierung von Open Access rezensiert.

Creative Commons Lizenzen spielten in dieser ersten Serie schon eine kleine Nebenrolle, die beiden Autoren dieses Beitrages (unter dem Titel: ‘Creative Commons-Lizenzen für Open Access -Dokumente’ veröffentlicht) widmen sich aber dieser immer mehr an Bedeutung gewinnenden Lizenzierungsart hauptsächlich. In zwei Teilen möchte ich deren Beitrag zusammenfassen: im 1. Teil werde ich über die Problematik des Urheberrechts schreiben und somit das ‘Warum?’ der Creative Commons Lizenzen aufklären. Im 2. Teil geht es um die Creative Commons Lizenzierung selbst.

Ausgangspunkt der Argumentation von Brüning und Kuhlen ist das derzeitige Selbstverständnis, dass Wissen als geistiges Eigentum und somit auch explizit und rechtlich betrachtet als Eigentum im materiellen Sinne zu sehen ist. Es ist Praxis, den gängigen (monetären) Interessensausgleich zwischen Autoren, Rechteverwertern (Verlagen z.B.) und Nutzern als ‘gerecht und fair’ zu akzeptieren.
Gegner dieser Ansicht argumentieren allerdings, dass dieses Konzept nicht nur für die weitere Forschung und Entwicklung hinderlich sei, sondern auch wissens-geschichtlich auf schwachen Argumentationsbeinen steht: das Wissen, welches einige als ihres durch das Urheberrecht sichern, ist auf der Basis von Wissen, dass viele Generationen zuvor erarbeitet haben, entstanden. Daher sei die Forderung nach Aufrechterhaltung dieser älteren Praxis – Open Access – nur konsequent.

Open Access ist aber mitnichten ein rechtsfreier Raum, sondern werden durch das jeweils länderspezifische Urheberrecht festgelegt. Das heißt, dass Open Access Lizenzen wie Creative Commons Bestandteil des Urheberrechts sind und nicht außerhalb dessen stehen. Creative Commons Lizenzen zu vergeben muss stets im Hinblick auf das geltende Urheberrecht geschehen und jene Verwertungs- und Nutzungsrechte weitergeben, die es im Sinne des Open Access Gedankens tun möchte: den möglichen und kostenfreien Zugang zu Publikationen aller Art zu ermöglichen.

Eine Lizenz für Open Access muss jedoch bestimmte Kriterien erfüllen. Dies geschieht jedoch in den wenigsten Fällen. Brüning und Kuhlen formulieren daher 4 Forderungen an die Ausformung von Open Access Lizenzen:

  • die Rechte und Pflichten, die aus einer Lizenzierung entstehen, müssen auch dem juristischen Laien klar vermittelt werden
  • der Lizenztext hat rechtlich einwandfrei formuliert zu sein
  • der Lizenztext sollte auch von Maschinen gelesen werden können (Metadaten)
  • Metadaten müssen der Publikation beigefügt und gemäß dem Dublin Core Standard erfasst sein

Für Brüning und Kuhlen bietet sich als einzige wirkliche Lizenzierungsmöglichkeit die Creative Commons Lösung an. Warum, dass erläutere ich im Teil 2 dieser Serie.

Comments

One Response to “Creative Commons Lizenzen – Teil 1”

  1. MBI Blog » Blog Archive » Creative Commons Lizenzen - Teil 2
    June 17th, 2006 @ 7:28 pm

    [...] « Creative Commons Lizenzen – Teil 1 Yahoo!Go » [...]

Leave a Reply





  • Web 2.0 Surfcamp

  • RSS Feed & Abo

  • eBook ‘e-Portfolio’

    eBook ePortfolio & Identität
  • Seiten

  • Disclaimer

    Copy rights
    You are free: to copy, distribute, display, and perform the work to make derivative works under the following conditions: Attribution. You must give the original author credit; Noncommercial. You may not use this work for commercial purposes; Share Alike. You may not alter, transform, or build upon this work For any reuse or distribution, you must make clear to others the license terms of this work. Any of these condition can be waived if you get permission from the author.


    Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Aufgrund der sich ständig verändernden Inhalte bei Kommentaren ist es dem Betreiber nicht möglich, alle Beiträge lückenlos zu sichten, inhaltlich zu prüfen und die unmittelbare aktive Kontrolle darüber auszuüben. Es wird keine Verantwortung für den Inhalt, die Korrektheit und die Form der eingestellten Kommentare übernommen. Gesetzeswidrige Informationen werden unverzüglich entfernt, sobald die Betreiber oder die Administratoren Kenntnis von ihnen erlangt haben. Es werden auf der gesamten Domain keine Aufzeichnungen über das Besucherverhalten durchgeführt.
  • Switch to our mobile site